Talsperrenverordnung

Am Zeulenrodaer Meer (Talsperre Zeulenroda und Weidatalsperre) gilt die Talsperrenverordnung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Greiz. Um den zulässigen Gemeingebrauch eindeutig definieren zu können, lesen Sie bitte auch das Informationsblatt zur Talsperrenverordnung. (Durch einen Klick auf den Begriff, können sie die Schriftstücke downloaden.)